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Herzlich Wilkommen bei den Rodgau-Ladies!

Klimatisierte Räume - unsere Räume sind klimatisiert!


Die Rodgau-Ladies sind Damen, die sich zusammengeschlossen haben, um ihrem gemeinsamen Hobby nachzugehen.

Wir, die Rodgau-Ladies sind kein Club, sondern eine sehr private und wohl eine der anspruchvollsten Adressen im Rhein/Main-Gebiet.

Dieskretion ist dabei unser oberstes Gebot!

Wir freuen uns auf deinen Besuch

Bis Gleich

Eure Rodgau-Ladies


PS: In letzter Zeit häufen sich die Anfragen nach Verkehr ohne Schutz. Hierzu weisen wir auf folgendes hin:

KONDOMPFLICHT

ab 1. Juli 2017

 §32 Absatz 1 ProstSchG

Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

§33 Bußgeldvorschriften

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 32 Abs. 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Auszug Gesetzbegründung BT-Drs. 18/8556

Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr. Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab. Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach dem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden.





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